FTI-Thüringen FORSCHUNG

Hinweis

Das Programm richtet sich an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und für Forschungsvorhaben erforderliche Geräteausstattung. Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 %.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Mit der Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und der für Forschungsvorhaben erforderlichen Geräteausstattung sollen der nachhaltige Ausbau bestehender oder der Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte hinsichtlich der damit verbundenen Forschungskapazitäten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützt und damit die Potenziale zur weiteren Stärkung der Innovationskraft Thüringens erschlossen werden.

Förderprogrammdetails

4. Wettbewerb
Veröffentlichung Aufruf/ Start Stichtagsverfahren03.03.2025
Stichtag 30.04.2025

Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS Feldern möglich:

Spezialisierungsfelder

  • industrielle Produktion und Systeme
  • nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Informations- und Kommunikationstechnik, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Die Fördermittel werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

  • wissenschaftliche Forschungsvorhaben
  • Geräteausstattung für Forschungsvorhaben

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur



Gefördert werden:

  • staatliche und nach §§ 122 ff. ThürHG staatlich anerkannte Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird

Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 %.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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