Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS Feldern möglich:
Spezialisierungsfelder
- industrielle Produktion und Systeme
- nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnik, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Die Fördermittel werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
- wissenschaftliche Forschungsvorhaben
- Geräteausstattung für Forschungsvorhaben
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Fremdleistungen
- Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur
Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 %.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.