FTI-Thüringen INVEST

Hinweis

Für Innovationszentren erfolgt eine themengebundene Aufforderung zur Antragstellung im Stichtagsverfahren.

Im Fördergegenstand WINAFO Invest werden Wettbewerbsverfahren und bei WINAFO Digital Stichtagsverfahren durchgeführt. 

Die Bekanntmachung der Stichtage zur Antragstellung bzw. der Termine zum Wettbewerbsaufruf erfolgt zu gegebener Zeit auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Die Antragstellung ist zu den jeweiligen Stichtagen über das Thüringer Förderportal möglich.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVationmove to innovation.“

Mit dem Programm FTI-Thüringen INVEST werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bzw. Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gefördert.

Die Vorhaben müssen in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen.

Förderprogrammdetails

Gefördert wird

  1. der Auf- und Ausbau von Innovationszentren (IZN) durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur sowie den Einsatz technischen Personals und Verwaltungspersonals
  2. Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WIN)
  3. Investitionen in die Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WID)

Antragsberechtigt im Fördergegenstand IZN sind alle Wissenschaftseinrichtungen und in den Fördergegenständen WIN und WID nur die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen.

1. Auf- und Ausbau von Innovationszentren (IZN)
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur zuzüglich eines Pauschalsatzes in Höhe von 7 % für indirekte Ausgaben. Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis mit einer maximalen Förderquote von 90 %.

Ebenfalls zuwendungsfähig sind Personalausgaben für technisches Personal und Verwaltungspersonal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird zuzüglich eines Pauschalsatzes in Höhe von 7 % für indirekte Ausgaben. 
Gefördert werden die im Vorhaben nachgewiesenen Arbeitsstunden (bei Vollzeitstellen maximal 1.720 Stunden p. a.) mit festen Stundensätzen, die sich nach der jeweiligen Personalkategorie des Mitarbeitenden richten.
Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis mit einer maximalen Förderquote von 100 %.
 
2. WINAFO Invest (WIN)
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur zuzüglich eines Pauschalsatzes in Höhe von 7 % für indirekte Ausgaben.
Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis mit einer maximalen Förderquote von 90 %.

3. WINAFO Digital (WID)
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Digital-Infrastruktur im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten.
Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis mit einer maximalen Förderquote von 50 %.

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