Gefördert werden:
- die Gewinnung von neuem Personal, vor allem für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI);
- KMU bei der Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende;
- die Weiterbildung von Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung sowie der Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Arbeit von Forschungsgruppen.
Fördergegenstände dieser Richtlinie sind
- Einstellung von innovativem Personal (INP)
- Vergabe von Thüringen-Stipendium an Studierende (SU) und an Promovierende (SD)
- Forschungsgruppen (FGR)
Einen ersten Einstieg zu der Förderung von innovativem Personal finden Sie im Video oder in unserem Onepager zum Download.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis im Rahmen der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen als Projektförderung gewährt.
1. Innovatives Personal
Die Zuwendung für Innovatives Personal wird als monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 gewährt.
Die Dauer der Förderung beträgt maximal 24 Monate.
2. Thüringen-Stipendium
Es wird ein monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 600 für Studierende und EUR 1.200 für Promovierende gewährt.
Die Dauer der Förderung für Studierende beträgt maximal 24 Monate, für Promovierende maximal 36 Monate.
3. Forschungsgruppen
Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung gewährt. Die Personalausgaben der Mitarbeitenden der Forschungsgruppe werden als „Kosten je Einheit“ gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (AllgVO) aufgeteilt nach Personalkategorien mit festen Stundensätzen (aktuelle Stundensätze) gefördert. Alle übrigen im Rahmen der Tätigkeit der Forschungsgruppe förderfähigen Restkosten werden gemäß Art. 56 Absatz 1 der AllgVO als Pauschalsatz in Höhe von 15 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gefördert.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.