FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

Hinweis

Die Antragstellung für Thüringen FuE individuell, Thüringen Verbund Dynamik und die Innovationsgutscheine ist über das Thüringer Förderportal möglich. 

Ab Antragseingang 01.04.2023 ist der Zuschuss pro Thüringen FuE individuell Vorhaben auf max. 1 Mio. EUR begrenzt.

Da das Thüringer Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 noch nicht verabschiedet ist, tritt ab 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Förderanträge können in dieser Zeit gestellt werden. Eine Förderentscheidung bzw. Bewilligung kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes und dessen Veröffentlichung getroffen werden. Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung in Ihren Planungen.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Mit dem Programm "FTI-Thüringen TECHNOLOGIE" werden Vorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen.

    Förderprogrammdetails

    6. Wettbewerb voraussichtlich themenoffen7. Wettbewerb voraussichtlich themengebunden8. Wettbewerb voraussichtlich themenoffen

    Veröffentlichung Aufruf/ Start Stichtagsverfahren

    02.12.2024

    02.06.2025

    01.12.2025

    Stichtag

    31.01.2025

    31.07.2025

    30.01.2026

    Gefördert werden Vorhaben, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS-Feldern möglich:

    Spezialisierungsfelder

    • Industrielle Produktion und Systeme
    • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
    • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
    • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
    • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

    Im Rahmen der Antragstellung muss die*der Antragsteller*in den Bezug des Vorhabens zu einem Spezialisierungsfeld plausibel darstellen. Für Thüringen Verbund ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich. Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

    Gegenstand der Förderung

    Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

    • Thüringen FuE individuell
    • Thüringen Verbund
    • Thüringen Verbund Dynamik

    Eine wichtige Fördervoraussetzung bei den Fördergegenständen Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik ist, dass bei den Bewertungskriterien (siehe Anlagen) die Mindestpunktzahl von 50 % der möglichen Punkte erreicht wird, sowie mindestens 3 Punkte beim Kriterium wirtschaftliches Verwertungspotenzial.

    Thüringen FuE individuell Anträge müssen zusätzlich auch im Kriterium Innovationsgehalt mindestens 3 Punkte erzielen. Bei Thüringen FuE Individuell wird für die Ermittlung jeweils der Durchschnittswert aus den beiden wissenschaftlichen Gutachten herangezogen.

    Des Weiteren müssen bei Thüringen Verbund Dynamik ab Antragseingang 01.06.2023 mindestens 60 % der beantragten Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.

    Innovationsgutscheine

    Was ist zu beachten: 

    Die externe Dienstleistung darf weder von einem Partnerunternehmen (PU) noch von einem mit dem Antragsteller/ Begünstigten verbundenen Unternehmen (VU) erbracht werden, vgl. Definition zu PU und VU in Art. 3 Anhang I VO (EU) 651/2014. Dementsprechend sind die bei Antragstellung einzureichenden Angebote von eigenständigen Unternehmen (weder PU noch VU) abzugeben.

    → InnoDecide

    Sowohl die Angebote als auch die Durchführbarkeitsstudie/ Vorstudie müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:

    • Stärken und Schwächen
    • Möglichkeiten und Risiken
    • Ressourcen für die Durchführung und
    • Erfolgsaussichten des FuE-Vorhabens.

    Die Erfolgsaussichten müssen immer Gegenstand der Beauftragung sein. Die Ergebnisse und Erkenntnisse müssen in der Studie den o. g. Leistungen eindeutig zugeordnet werden. Hierfür sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder ähnlichem darzustellen. Fehlt eine Leistung bzw. die Zuordnung, kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden, der Zuwendungsbescheid muss in einem solchen Fall vollständig widerrufen werden.

    → InnoPrepare

    Sowohl die Angebote als auch der Abschlussbericht müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:

    • die Erarbeitung einer definierten Aufgabenstellung,
    • Maßnahmen zur Gewinnung der notwendigen Kooperationspartner und
    • die Durchführung von Recherchen und Marktanalysen.

    Der Auftragnehmer muss einen Abschlussbericht erstellen. Im Abschlussbericht sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder ähnlichem darzustellen.

    Des Weiteren ist im Ergebnis des vorbereiteten FuE-Verbundvorhabens ein Teilnahmeantrag/ Förderantrag bei dem dafür zuständigen Projektträger entsprechend der dort genannten Bedingungen zu stellen. Die Antragstellung ist zu dokumentieren (z. B. mittels Eingangsbestätigung des Projektträgers). Wurde kein Antrag gestellt bzw. kann der Nachweis für die Antragstellung nicht vorgelegt werden, wird der Zuwendungsbescheid vollständig widerrufen.

    → InnoSecure

    Die Angebote müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Im Angebot müssen die einzelnen beantragten Leistungen mit Preisen versehen werden. Wird eine Schutzrechtsanmeldung in mehreren Ländern beantragt, muss diese im Angebot für jedes Land getrennt ausgewiesen werden. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:

    • Leistungen einer qualifizierten Rechtsvertretung jeweils pro Staat
    • Patentsamtsgebühren jeweils pro Staat
    • Recherchen zum Stand der Technik einschließlich der Auswertung der damit einhergehenden Ergebnisse, wenn sie in einem staatlich anerkannten Patentinformationszentrum oder einer staatlich anerkannten Patentverwertungsagentur oder durch eine qualifizierte Rechtsvertretung erfolgen.

    Das Ergebnis zur Recherche zum Stand der Technik und die durchgeführte qualifizierte Rechtsvertretung (pro Staat für den eine Schutzrechtsanmeldung zur Förderung beantragt wurde) muss in einem Abschlussbericht des Auftragnehmers dokumentiert werden. Im Abschlussbericht muss ggf. auch nachgewiesen werden, warum in einem Staat für den die Förderung einer Schutzrechtsanmeldung beantragt wurde, keine Anmeldung erfolgte. Wird diese Dokumentation nicht vorgelegt, wird der für diese Leistungen bewilligte Zuschuss widerrufen. Des Weiteren ist die Schutzrechtsanmeldung je Staat zu dokumentieren (z. B. mittels Eingangsbestätigung des zuständigen Patentamts). Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, wird der Zuwendungsbescheid in Höhe des für die Anmeldung im betreffenden Staat bewilligten Zuschusses widerrufen.

    → InnoCreate

    Die Angebote und der Abschlussbericht des Auftragnehmers müssen sich eindeutig auf die zu beantragende Leistung beziehen. Im Angebot muss die beantragte Leistung inhaltlich beschrieben sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:

    • Entwurf und Gestaltung von Produktdesign (bspw. Entwicklung von Produktverpackungen),
    • Erstellen von Produkthandbüchern/ Bedienungsanleitungen und
    • Bau von Modellen des zukünftigen Produktes und Visualisierungen (bspw. 3D-Visualisierungen).
    • Innovationsunterstützende Dienstleistung zur Entwicklung eines marktreifen Produktes

    Der Auftragnehmer muss einen Abschlussbericht erstellen, in welchem zu allen im Ausgabenplan als zuwendungsfähig beschiedenen Leistungen das Ergebnis dargestellt wird.

    Des Weiteren ist uns das Ergebnis der Dienstleistung z.B. in Form einer Design-Studie, einer Fotografie des Modells oder des erstellten Handbuchs nachzuweisen.

    Wird das Ergebnis im Abschlussbericht nicht untergliedert nach den beantragten Leistungen dargestellt und nicht an Hand der im Zuwendungsbescheid festgelegten Art nachgewiesen, wird der Zuwendungsbescheid vollständig widerrufen.


    Förderfähige Ausgaben

    FördergegenstandFörderung auf Ausgabenbasis (zuwendungsfähige Ausgaben)
    FuE-VorhabenPersonalausgaben und Restkosten in Höhe von 40% der Personalausgaben
    InnovationsgutscheinExterne Dienstleitungsaufträge

    Bitte beachten Sie, dass bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben keine Mitarbeiter mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 SGB IV (kurzfristige Beschäftigung oder Minijob mit Verdienstgrenze) abgerechnet werden dürfen.

    FördergegenstandZuwendungsempfänger
    FuE-Vorhaben

    Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik

    • KMU
    • große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
    Thüringen FuE individuell
    • KMU
    InnovationsgutscheineInnoDecide
    • KMU
    InnoPrepare

    • KMU
    • Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich,
      die Antragstellung im wirtschaftlichen Bereich ist nur möglich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt werden
    InnoSecure
    • KMU
    • Wissenschaftseinrichtungen im wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt werden
    InnoCreate
    • KMU

    FuE-VorhabenZuwendungsempfänger maximale Förderquote
    FuE-Verbund

    kleine Unternehmen

    • industrielle Forschung:
      bis zu 80%
    • experimentelle Entwicklung:
      bis zu 60%                                                       
    mittlere Unternehmen

    • industrielle Forschung:
      bis zu 75%
    • experimentelle Entwicklung:
      bis zu 50%
    große Unternehmen
    • industrielle Forschung:
      bis zu 65%
    • experimentelle Entwicklung:
      bis zu 40%
    Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
    bis zu 100%

    FuE-Verbund Dynamikkleine Unternehmenbis zu 60%
    mittlere Unternehmenbis zu 50%
    große Unternehmenbis zu 40%
    Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeitbis zu 100 %
    Thüringen FuE  individuell

    kleine Unternehmen

    • industrielle Forschung:
      bis zu 70%
    • experimentelle Entwicklung:
      bis zu 45%
    mittlere Unternehmen

    • industrielle Forschung:
      bis zu 60%
    • experimentelle Entwicklung:
      bis zu 35%

    Innovationsgutscheinemaximale Förderquote
    InnoDecide
    bis zu 50%
    InnoPrepare

    • bis zu 50%
    • bis zu 100%
      (Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich)
    InnoSecurebis zu 50%
    InnoCreatebis zu 50%

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