Gefördert werden Vorhaben, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS-Feldern möglich:
Spezialisierungsfelder
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Im Rahmen der Antragstellung muss die*der Antragsteller*in den Bezug des Vorhabens zu einem Spezialisierungsfeld plausibel darstellen. Für Thüringen Verbund ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich. Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Thüringen FuE individuell
- Thüringen Verbund
- Thüringen Verbund Dynamik
Eine wichtige Fördervoraussetzung bei den Fördergegenständen Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik ist, dass bei den Bewertungskriterien (siehe Anlagen) die Mindestpunktzahl von 50 % der möglichen Punkte erreicht wird, sowie mindestens 3 Punkte beim Kriterium wirtschaftliches Verwertungspotenzial.
Thüringen FuE individuell Anträge müssen zusätzlich auch im Kriterium Innovationsgehalt mindestens 3 Punkte erzielen. Bei Thüringen FuE Individuell wird für die Ermittlung jeweils der Durchschnittswert aus den beiden wissenschaftlichen Gutachten herangezogen.
Des Weiteren müssen bei Thüringen Verbund Dynamik ab Antragseingang 01.06.2023 mindestens 60 % der beantragten Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.
Innovationsgutscheine
Was ist zu beachten:
Die externe Dienstleistung darf weder von einem Partnerunternehmen (PU) noch von einem mit dem Antragsteller/ Begünstigten verbundenen Unternehmen (VU) erbracht werden, vgl. Definition zu PU und VU in Art. 3 Anhang I VO (EU) 651/2014. Dementsprechend sind die bei Antragstellung einzureichenden Angebote von eigenständigen Unternehmen (weder PU noch VU) abzugeben.
→ InnoDecide
Sowohl die Angebote als auch die Durchführbarkeitsstudie/ Vorstudie müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:
- Stärken und Schwächen
- Möglichkeiten und Risiken
- Ressourcen für die Durchführung und
- Erfolgsaussichten des FuE-Vorhabens.
Die Erfolgsaussichten müssen immer Gegenstand der Beauftragung sein. Die Ergebnisse und Erkenntnisse müssen in der Studie den o. g. Leistungen eindeutig zugeordnet werden. Hierfür sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder ähnlichem darzustellen. Fehlt eine Leistung bzw. die Zuordnung, kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden, der Zuwendungsbescheid muss in einem solchen Fall vollständig widerrufen werden.
→ InnoPrepare
Sowohl die Angebote als auch der Abschlussbericht müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:
- die Erarbeitung einer definierten Aufgabenstellung,
- Maßnahmen zur Gewinnung der notwendigen Kooperationspartner und
- die Durchführung von Recherchen und Marktanalysen.
Der Auftragnehmer muss einen Abschlussbericht erstellen. Im Abschlussbericht sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder ähnlichem darzustellen.
Des Weiteren ist im Ergebnis des vorbereiteten FuE-Verbundvorhabens ein Teilnahmeantrag/ Förderantrag bei dem dafür zuständigen Projektträger entsprechend der dort genannten Bedingungen zu stellen. Die Antragstellung ist zu dokumentieren (z. B. mittels Eingangsbestätigung des Projektträgers). Wurde kein Antrag gestellt bzw. kann der Nachweis für die Antragstellung nicht vorgelegt werden, wird der Zuwendungsbescheid vollständig widerrufen.
→ InnoSecure
Die Angebote müssen eindeutig nach den zu beantragenden Leistungen gegliedert sein. Im Angebot müssen die einzelnen beantragten Leistungen mit Preisen versehen werden. Wird eine Schutzrechtsanmeldung in mehreren Ländern beantragt, muss diese im Angebot für jedes Land getrennt ausgewiesen werden. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:
- Leistungen einer qualifizierten Rechtsvertretung jeweils pro Staat
- Patentsamtsgebühren jeweils pro Staat
- Recherchen zum Stand der Technik einschließlich der Auswertung der damit einhergehenden Ergebnisse, wenn sie in einem staatlich anerkannten Patentinformationszentrum oder einer staatlich anerkannten Patentverwertungsagentur oder durch eine qualifizierte Rechtsvertretung erfolgen.
Das Ergebnis zur Recherche zum Stand der Technik und die durchgeführte qualifizierte Rechtsvertretung (pro Staat für den eine Schutzrechtsanmeldung zur Förderung beantragt wurde) muss in einem Abschlussbericht des Auftragnehmers dokumentiert werden. Im Abschlussbericht muss ggf. auch nachgewiesen werden, warum in einem Staat für den die Förderung einer Schutzrechtsanmeldung beantragt wurde, keine Anmeldung erfolgte. Wird diese Dokumentation nicht vorgelegt, wird der für diese Leistungen bewilligte Zuschuss widerrufen. Des Weiteren ist die Schutzrechtsanmeldung je Staat zu dokumentieren (z. B. mittels Eingangsbestätigung des zuständigen Patentamts). Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, wird der Zuwendungsbescheid in Höhe des für die Anmeldung im betreffenden Staat bewilligten Zuschusses widerrufen.
→ InnoCreate
Die Angebote und der Abschlussbericht des Auftragnehmers müssen sich eindeutig auf die zu beantragende Leistung beziehen. Im Angebot muss die beantragte Leistung inhaltlich beschrieben sein. Folgende Leistungen können zur Förderung beantragt werden:
- Entwurf und Gestaltung von Produktdesign (bspw. Entwicklung von Produktverpackungen),
- Erstellen von Produkthandbüchern/ Bedienungsanleitungen und
- Bau von Modellen des zukünftigen Produktes und Visualisierungen (bspw. 3D-Visualisierungen).
- Innovationsunterstützende Dienstleistung zur Entwicklung eines marktreifen Produktes
Der Auftragnehmer muss einen Abschlussbericht erstellen, in welchem zu allen im Ausgabenplan als zuwendungsfähig beschiedenen Leistungen das Ergebnis dargestellt wird.
Des Weiteren ist uns das Ergebnis der Dienstleistung z.B. in Form einer Design-Studie, einer Fotografie des Modells oder des erstellten Handbuchs nachzuweisen.
Wird das Ergebnis im Abschlussbericht nicht untergliedert nach den beantragten Leistungen dargestellt und nicht an Hand der im Zuwendungsbescheid festgelegten Art nachgewiesen, wird der Zuwendungsbescheid vollständig widerrufen.
Förderfähige Ausgaben
Fördergegenstand | Förderung auf Ausgabenbasis (zuwendungsfähige Ausgaben) |
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FuE-Vorhaben | Personalausgaben und Restkosten in Höhe von 40% der Personalausgaben |
Innovationsgutschein | Externe Dienstleitungsaufträge |
Bitte beachten Sie, dass bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben keine Mitarbeiter mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 SGB IV (kurzfristige Beschäftigung oder Minijob mit Verdienstgrenze) abgerechnet werden dürfen.