Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass
Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie erfolgt über das Online-Portal der TAB. Vor Antragstellung ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch eine fachkundige Stelle zu bestätigen.
Bitte treten Sie dazu mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkskammern) in Verbindung.
Wird mit Antragstellung die Bestätigung der fachkundigen Stelle nicht eingereicht, muss der Antrag abgelehnt werden.
Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.