Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass
Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist ab sofort über das Online-Portal der TAB möglich. Bitte treten Sie vorab mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkskammern) in Verbindung!
Ab Antragstellung 01.04.2023 ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf vor Antragstellung durch die fachkundige Stelle zu bestätigen. Ist dies nicht erfolgt, muss der Antrag abgelehnt werden.
Seit dem 01.06.2023 muss mit dem Antrag keine Bescheinigung in Steuersachen mehr eingereicht werden.
Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.