Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie

Hinweis

Für die Antragstellung gibt es feste Stichtage pro Jahr. Vor dem eigentlichen Antrag ist außerdem ein Exposé einzureichen, das spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen muss.

Seit dem 01.06.2023 muss mit dem Antrag keine Bescheinigung in Steuersachen mehr eingereicht werden.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Im Rahmen der Gründungsrichtlinie dient die Gründungsprämie zur Existenzgründung in der Vorgründungsphase.

Förderprogrammdetails

Zuwendungszweck der Gründungsrichtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.

Die Gründungsprämie unterstützt Gründungsinteressierte zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase.

Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.

Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro.

Gründungsprämie: So funktioniert die Antragstellung

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Stichtage beachten

Schritt 1 – Stichtage beachten

Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt dafür feste Stichtage pro Jahr.

Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé notwendig, das die Eignung der Idee für die Förderung mit der Gründungsprämie zeigen soll. Dieses Exposé muss spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen.

Das sind die Stichtage im Überblick:

  • 15. Februar (Exposé bis 15. Januar einreichen)
  • 15. Mai (Exposé bis 15. April einreichen)
  • 15. August (Exposé bis 15. Juli einreichen)
  • 15. November (Exposé bis 15. Oktober einreichen)

Später eingereichte Exposés werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.

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Schritt 2 – Exposé einreichen

Schritt 2 – Exposé einreichen

Der zweite Schritt ist das Einreichen Ihres zweiseitigen Exposés (siehe Downloads). Es sollte die folgenden Aspekte umfassen:

  • Überblick über die Gründungspersönlichkeit bzw. die Teammitglieder (Erfahrungen in Bezug auf das Vorhaben, Kompetenzen im Gründungsteam)
  • Darstellung der Innovation (Geschäftsidee, Problem, Lösung, zukünftige Kund*innen),
  • ggf. Darstellung des Wettbewerbs und der Umsatzplanung

Bitte senden Sie das formgebundene Exposé mit Anlagen (siehe Downloads) an info@thex.de.

Sie haben Fragen? Das ThEx hilft Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 08000/ 843933 gerne weiter!

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Feedback

Schritt 3 - Feedback

Die eingereichten Exposés werden durch die ThEx-Gründungscoaches bewertet.

Sie erhalten ein persönliches fachliches Feedback, ob das geplante Projekt für die Gründungsprämie geeignet ist. Anschließend erhalten Sie eine Empfehlung zur Antragstellung.

Sollten Sie keine Empfehlung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Exposé nachzubessern und zum nächsten Stichtag erneut einzureichen.

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Schritt 4 – Antragstellung

Schritt 4 – Antragstellung

Ihren Antrag reichen Sie im Online-Portal der Thüringer Aufbaubank ein. Da es sich um eine personenbezogene Förderung handelt, muss bei Teamgründungen jedes einzelne Teammitglied einen Antrag stellen.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • formale Antragsunterlagen (siehe Downloads)
  • Konzept (max. 15 Seiten, eine Gliederungsempfehlung finden Sie ebenfalls unter Downloads)
  • Meilensteinplanung

Bitte beachten Sie: Nach dem Online-Antrag muss das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung ausgedruckt und unterschrieben an die Thüringer Aufbaubank gesendet werden.

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Schritt 5 - Präsentation mit Jurysitzung

Schritt 5 - Präsentation mit Jurysitzung

Rund vier Wochen nach der Antragstellung findet eine Jurysitzung mit Vertreter*innen der TAB, des ThEx, der Thüringer Kammern sowie des Wirtschaftsministeriums statt.

In der Jurysitzung präsentieren Sie Ihr Gründungsvorhaben auf Basis des eingereichten Konzepts.

Anschließend trifft die Jury eine Entscheidung über die zu fördernden Vorhaben. In die Bewertung fließen die eingereichten Unterlagen ebenso ein wie die Eindrücke aus der persönlichen Präsentation.

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Schritt 6 - Bewilligung

Schritt 6 - Bewilligung

Nach dem positiven Juryvotum und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben / Unterlagen und Fördervoraussetzungen bewilligt die TAB die Anträge und Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.

Die ThEx-Gründungsprämiencoaches unterstützen auch bei der Umsetzung der Gründungsvorhaben. Bei Bedarf können Sie auch weitere Angebote aus dem ThEx-Verbund in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.thex.de.

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Richtlinie

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