Mit dem Mikrodarlehen unterstützen wir Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren.
Das Mikrodarlehensprogramm ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“. Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.
Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zinsgünstige Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen sowie –nachfolgen und jungen Unternehmen.
Finanzierungsbetrag:
- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Nach einjähriger störungsfreier Tilgung oder vollständiger Rückführung des Kredites kann ein Folgekredit beantragt werden.
Laufzeiten:
- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Konditionen:
Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.
- Auszahlung: 100 %
- Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine
- Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
- Persönliche Haftung des*der Antragsteller*in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch
- Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Antragsverfahren:
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Mikrodarlehen förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür sind die nach der De-minimis-Verordnung maximalen Beihilfegrenzen von 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu berücksichtigen.
Download-Archiv:
Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Allgemeine Bestimmungen zu Mikrodarlehen, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.