Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Besucher*innen genutzt, gelesen und verstanden werden kann. Diese gleichberechtigte Teilnahme an der modernen Informationsgesellschaft ist auch für die Thüringer Aufbaubank (TAB) ein wichtiges Kriterium bei der Konzeption und Gestaltung ihrer Onlineangebote. Während es bei der Barrierefreiheit im täglichen Sprachgebrauch aber eher um das Absenken von Bordsteinkanten oder einen rollstuhlgerechten Toilettenzugang geht, spielen bei einer barrierefreien Website ganz andere Aspekte eine Rolle. In der folgenden Erklärungen beschreiben wir den Ist-Zustand der Barrierefreiheit unserer Website www.aufbaubank.de und erläutern anschließend, welche Maßnahmen dafür bereits umgesetzt wurden bzw. welche Bereiche der Website noch nicht barrierefrei sind.
Grundlagen der Barrierefreiheit
Grundlage der Maßnahmen zur Umsetzung einer barrierefreien Website bilden die Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C), die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgeführt sind. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG).
Die TAB strebt für ihre Internetseiten eine weitgehende Übereinstimmung mit der Zugänglichkeitsstufe AA des WCAG 2.1 an. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess, daher werden wir auch in Zukunft unser Internetangebot dahingehend prüfen, anpassen und optimieren.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.aufbaubank.de veröffentlichte Website der Thüringer Aufbaubank.
Ist dieser Webauftritt aktuell barrierefrei?
Die Einhaltung der aktuellen Anforderungen wurde im Zuge einer von der Zentralen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen im Jahr 2023 vorgenommenen Überprüfung der Barrierefreiheit auf Grundlage der WCAG 2.1 / EN 301 549 untersucht. Im Ergebnis der Überprüfung ist die vollständige Barrierefreiheit des Webauftritts nicht gegeben, da zum Stand der Prüfung in KW 09/ 2023 insgesamt 23 (25 Prozent) der 92 geprüften Anforderungen nicht erfüllt wurden. Die TAB-Website ist somit nicht für alle Nutzungsgruppen gleichwertig zugänglich.
Aktuell werden die festgestellten Mängel analysiert und die vorhandenen technischen und inhaltlichen Barrieren entfernt.
Das Web-Design
Bei der Entwicklung dieser Website haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, gute Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso lassen sich die Seiten per Tastatur bedienen und unterstützen den Einsatz von sog. Screenreadern.
Im aktuellen Angebot der Website www.aufbaubank.de sind die nachstehend aufgeführten Inhalte aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Dokumente/ Downloads auf www.aufbaubank.de
a) pdf-Dokumente: Die Auswertung des Prüfberichts hat u.a. ergeben, dass ein zufällig ermitteltes PDF-Dokument auf www.aufbaubank.de nicht konform mit dem gängigen technischen Prüf-Standard PDF/UA ist. Das PDF-Dokument weist Probleme in der strukturellen Auszeichnung auf, zum Beispiel ist das Dokument nicht mit Tags versehen. Bei der Prüfung mit dem Screenreader wurde deutlich, dass beispielsweise Überschriften nicht als solche ausgezeichnet sind.
Auf der Website der Thüringer Aufbaubank werden aktuell rund 1.500 Dokumente in verschiedenen Formaten, überwiegend jedoch als PDF-Dokument, angeboten. Durch die Vielzahl der Förderprogramme, die in Zusammenarbeit mit den Thüringer Ministerien über die Website publiziert werden, kommt es zwangsläufig zu einer hohen Fluktuation von zu verwendenden Dokumenten. Es finden zwar fortlaufende Optimierungen an PDF-Dokumenten statt. Da diese aber häufig von externen Quellen stammen, kann eine zeitnahe Umstellung von zur Verfügung gestellten nicht barrierefreien Dokumenten auf barrierefreie Dokumente nicht sofort bewerkstelligt werden. Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit der verwendeten Dokumente in leistbarem Umfang herzustellen.
Hinweis zum technischen Ablauf: Die Überprüfung bestehender, sowie die Erstellung neuer PDF-Dokumente erfolgt über die Funktion „Prüfung der Barrierefreiheit“ mit Adobe Acrobat Pro in Kombination mit einer anwendergestützten Prüfung hinsichtlich Lesereihenfolge, Lesezeichen-Test und Prüfung der Datei-Eigenschaften. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
b) andere Formate: Neben dem PDF-Format werden auf dieser Seite auch weitere Downloads, u,a. als Word-Datei, Excel-Datei, Bilddatei oder Videodatei angeboten. Vor allem bei den proprietären Formaten gibt es Probleme bei der Umstellung. Proprietäre Software bezeichnet eine Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzende und Dritte stark einschränkt. Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen. Allein rund 100 Downloads stehen im Format Excel zur Verfügung und können für den benötigten Verwendungszweck in den jeweiligen Förderprogrammen (u.a. Berechnungen mit Formeln etc.) nicht konvertiert werden. Dieses Format ist nach heutigem Stand nicht auf ein barrierefreies Format übertragbar.
Bei Microsites:
Die folgenden Microsites sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- https://reports.aufbaubank.de (Geschäftsbericht)
- https://www.agranova.de/ (AgraNova-Preis)
Bei Portalen:
Die vorhandenen Förderportale und die dort aufrufbaren Inhalte der TAB sind aktuell noch nicht komplett barrierefrei, dazu gehören diese Portale:
- EFRE 14-20 (https://portal.efre20-thueringen.de)
- EFRE 21-27 (https://thueringer-foerderportal.eu)
- ELER (https://eler.aufbaubank.de)
- ESF 14-20 (https://portal.esf-thueringen.de)
- TAB (https://ecohesion.aufbaubank.de)
Bei einzelnen Elementen:
- Untertitel von Videos fehlen teilweise, neue Videos werden inzwischen mit Untertiteln produziert
- Bilder und grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
- Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
- Die Zoom-Funktionalität des Browsers kann zu Verzerrungen führen
- Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
- Formulare sind nicht ausreichend barrierefrei
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/.
Die Durchsetzungsstelle ist per E-Mail direkt unter internet@tlmb.thueringen.de zu erreichen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.11.2023 erstellt und zuletzt am 29.12.2023 aktualisiert.
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