Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2023

Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Thüringen, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und vor dem 1. Mai 2023 geregelten und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffenden Ausgleichszahlungen gedeckt werden können.

Förderprogrammdetails

Nach dieser Richtlinie werden auf Antrag Billigkeitsleistungen nach § 53 ThürLHO gewährt.

Die ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben sind wie folgt zu ermitteln:

  • Fahrgeldausfälle
  • Minderung von Erstattungsleistungen nach SGB IX
  • Minderung von anderen Ausgleichszahlungen
  • Erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse
  • Minderung von Vertriebsprovisionen
  • Abzug ersparter Aufwendungen durch verringerte Vertriebsprovisionen

Die Summe der errechneten Minderungen abzüglich der vermiedenen oder ersparten Aufwendungen ist der ausgleichsfähige Ausgleichsbetrag.

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte die geltenden Richtlinie Tz. 3.

Die ausgleichsfähigen, nicht gedeckten Ausgaben werden in Höhe von 100 Prozent gewährt.

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