Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2024
Zur Zeit findet das Abschlagsverfahren gemäß Tz. 7.2 der Richtlinie statt. Alle antragsberechtigten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Fristen und Regularien des Abschlagsverfahrens informiert.
Parallel dazu stehen Ihnen ab sofort die Unterlagen zur Antragstellung (Frist 30.09.2024) auf dieser Webseite unter Downloads zur Verfügung. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank und das Antragsformular und die Anlage/n 1 oder 2 digital an deutschlandticket@aufbaubank.de.
Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Thüringen, deren Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2024 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und vor dem 1. Mai 2023 geregelten und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffenden Ausgleichszahlungen oder aus allgemeinen Vorschriften gedeckt werden können.