Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:
Förderung von Investitionen
Teil A - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Wichtig:
In allen Vorhaben ist die Erfüllung besonderer Anforderungen nachzuweisen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung oder nach Abschluss der Investition in mindestens einem der Bereiche Verbraucher*innen-, Umwelt- oder Klimaschutz
und zusätzlich - generell im Fall von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 A (Basisförderung) oder B (Premiumförderung) während der Zweckbindungsfrist
Nähere Ausführungen zu zuwendungsfähigen Tierarten und Haltungsanforderungen sind den tierartspezifischen Anlagen 8 zum Förderantrag zu entnehmen.
Teil B - Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)
Ziel: Verbesserung der betrieblichen Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen.
Teil C - Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)
Ziel: Erhöhung des Anteils ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen.
Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.
Teil D - Investitionen zur Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Ziel: Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes durch Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
NEU: Förderung Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang I und Nicht-Anhang I -Erzeugnissen
Vorhabensauswahl:
Zur Bewilligung der eingegangenen Anträge erfolgt eine Vorhabensauswahl nach festgelegten Auswahlkriterien.
Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen. Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach
- dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
- dem Charakter der Investition und
- bei Teil A bis C den Beiträgen der Investition zum Verbraucher*innenschutz, zum Umwelt- und Klimaschutz
- bei Teil A den ergänzenden Beiträgen zum Tierwohl
- bei Teil D den Beiträgen zu sonstigen Kriterien
unterschieden wird.
Projektanträge können nur in die Vorhabensauswahl teilnehmen, wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.
Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.
Genehmigungen
Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.
Prüfung der Kostenplausibilität
Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276
- bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin/einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin/einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN 276
- bei Lieferleistungen: Vorlage einer Kostenrechnung (nach DIN 276) oder von drei vergleichbaren Kostenangeboten
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt ILU zur Antragstellung.
Wichtige Links
Lagerraumberechnung
BWA Rechner
Rating
Teil A, C und D - Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) 2022/2472, unbeschadet der gewählten Rechtsform
Teil B - Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus, die Kleinstunternehmen im Sinne des Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform
Details entnehmen Sie bitte der unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinie.
Teil A - Obergrenze zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 5 Millionen Euro. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023-2027 einmal ausgeschöpft werden.
Die Obergrenze von 5 Millionen Euro gilt auch für Gesamtvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationellen Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil A der Richtlinie umgesetzt werden.
Teil B - Die Förderung im Teil B wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen in Höhe von 50.000 Euro. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023–2027 einmal ausgeschöpft werden.
Für Investitionsvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationelle Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil B dieser Richtlinie umgesetzt werden, gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Gesamtvorhaben.
Teil C - Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 3 Millionen Euro je Unternehmen. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023 – 2027 einmal ausgeschöpft werden.
Die Obergrenze von 3 Millionen Euro gilt auch für Investitionsvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationellen Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil C der Richtlinie umgesetzt werden.
Teil D - Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf die Obergrenze gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 von 300.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Details entnehmen Sie bitte der unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinie.
Budget Stichtag 31.07.2024
ILU-A | Restmittel |
ILU-B | 99 TEUR |
ILU-C | 1 Mio. EUR |
ILU-D | bis zu 763 TEUR |