IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen:
In diesem Förderprogramm beginnen wir mit der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 (IVV 2023).
Der erste Antragsstichtag ist der 31.08.2024. In 2025 geht es dann in gewohnter Weise mit den Antragsstichtagen 31.01. und 31.07. weiter.
Die Förderrichtlinie ist derzeit noch in der Abstimmung. Über den Entwurf der Richtlinie werden wir Sie demnächst auf dieser Seite informieren.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie mit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.
IVV 2023 zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen ab. Es sollen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten der Betriebe ausgebaut werden. Dabei richtet sich das Programm sowohl an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, als auch an Unternehmen, die nach der EG-Ökoverordnung verarbeiten und vermarkten.