IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Hinweis

Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen 2025:

voraussichtlich der 28.02.2025

Die Förderrichtlinie ist derzeit noch in der Abstimmung. Über den Entwurf der Richtlinie werden wir Sie demnächst auf dieser Seite informieren.

Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie mit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.

Bitte beachten Sie Ergänzungen und Updates von Antragsunterlagen.

IVV 2023 zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen ab. Es sollen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten der Betriebe ausgebaut werden. Dabei richtet sich das Programm sowohl an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, als auch an Unternehmen, die nach der EG-Ökoverordnung verarbeiten und vermarkten.

Förderprogrammdetails

Um sich über die Förderinhalte informieren zu können, haben wir unter Downloads einen Auszug aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2023 – 2026 eingestellt. 

Auf Basis des GAK-Rahmenplanes wird derzeit die Förderrichtlinie IVV 2023 erarbeitet.

  • Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Absatzsicherung, Schaffung von Erlösvorteilen
  • Beitrag zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes und damit Unterstützung einer nachhaltigen, klima- und ressourcenschonenden Verarbeitung und Vermarktung entsprechend den Anforderungen des Marktes

  • Erzeugerzusammenschlüsse,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht sowie
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen und OG oder deren Mitglieder

Fördersätze IVV 2023 - Investitionen in VuV Anhang I-Endprodukte

ZuwendungsempfängerIVV IVV > 50 % und < 100 % Qualitätsprodukte*ausschließlich Qualitätsprodukte*
Erzeugerzusammenschlüsse
Unternehmen in Kooperationen und OG
35 %40 %45%
KMU25 %30 %40%
Mittelgroße Unternehmen20 %25 %35 %

Umsatzanteil von der EU anerkannte Qualitätsprodukte (Öko, g.g.A, g. U. g.t.S) im Zweckbindungszeitraum

Häufige Fragen und Antworten

Hinweis zu den Downloads

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Finanziert durch

Downloads

Richtlinie

IVV 2023: Auszug GAK Rahmenplan pdf 401 KB

weitere Formulare und Hinweise

IVV 2023: Merkblatt zum Antrag pdf 137.1 KB
IVV 2023: Beraterliste xlsx 15.4 KB
IVV 2023: Auswahlkriterien pdf 37.3 KB
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