Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Ein Vorhaben ist ein Projekt oder ein Bündel von Projekten, wobei ein Vorhaben mehrere Teilprojekte umfassen kann. Für jedes Teilprojekt kann ein Antrag gestellt werden, sofern die Maßnahmen der Teilprojekte klar unterscheidbar bzw. voneinander abgrenzbar und getrennt voneinander durchführbar sind.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um
- ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt,
oder - eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt,
oder - ein neues Geschäftsmodell
oder - ein/e neue/r organisatorische/r Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht
handeln.
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
Für neu gegründete Unternehmen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Gründungsjahr befinden, muss zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen der Innovationscharakter im Vordergrund der Gründung stehen.
Das Einzelvorhaben/Teilprojekt ist möglichst genau zu definieren bzw. zu beschreiben. Für jedes Wirtschaftsgut (materiell oder immateriell) sowie für die ggf. erforderlichen baulichen Investitionen und/oder Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.
Von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben sind u.a.:
- Grundstücks- und Immobilienerwerb,
- Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, Pufferspeicher/Batteriespeicher,
- Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteile halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) hergestellt oder erworben werden,
- (Kraft-)Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenverkehrszulassung
- Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Wirtschaftsgüter, die anderen übertragen oder zur Nutzung (u.a. Miete, Pacht) überlassen werden,
- bauliche Investitionen
(Ausnahme: bauliche Veränderungen, die mit einer Inbetriebnahme eines förderfähigen Wirtschaftsgutes im Zusammenhang stehen und als Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten des zu fördernden Wirtschaftsgutes zählen (z. B. Bau eines Fundamentes)), - Eigenleistungen,
- Schulungen und Weiterbildungen, Warenlager und Verbrauchsmaterial,
- Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung und
- ausgewiesene Skonti, Rabatte unabhängig von ihrer Inanspruchnahme, sowie Boni.
Weitere von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (haupterwerbliche Tätigkeit).
Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmensbranchen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Der Zuschuss beträgt für Vorhaben mit förderfähigen Investitionen und ggf. Dienstleistungen zwischen:
Förderfähige Ausgaben | Zuschuss |
---|
20.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR | 10.000,00 EUR |
50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR | 20.000,00 EUR |
100.000,01 EUR bis 150.000,00 EUR | 30.000,00 EUR |
150.000,01 EUR bis 200.000,00 EUR | 40.000,00 EUR |
200.000,01 EUR bis 250.000,00 EUR | 50.000,00 EUR |
Die Zuordnung zu einem Intervall der o. g. förderfähigen Ausgaben wird anhand der vorzulegenden Vergleichsangebote auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vorgenommen.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank oder des Steuerberaters
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Bewertung
- Formular „Erläuterungen zum Vorhaben“
- Angebote (mind. 3 vergleichbare Angebote für jedes Wirtschaftsgut)
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
- bei Existenzgründungen:
- Konzept, aus dem ersichtlich ist, warum die Gründung als innovativ gilt und sich von anderen branchengleichen Unternehmen unterscheidet
- Lebenslauf der gründenden Gesellschafter
- Stellungnahme der zuständigen Kammer zum Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens