Gefördert werden Beratungsleistungen der Thüringer Aufbaubank für die Frühphase eines kommunalen Investitionsprojektes im Bereich Hochbau.
Für folgende Phasen kann die Beratungsunterstützung in Anspruch genommen werden:
- Bedarfsanalyse
- vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (inkl. Nutzwertanalyse)
- Fördermitteleinbindung
Hierbei übernimmt die TAB im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten Beratungstätigkeiten, welche sich auf eine begleitende Unterstützung u.a. bei der Projektkoordination, Moderation, Wissenstransfer/Schulungen, Bereitstellung von Tools, sowie einer Plausibilisierung der Ergebnisse beschränkt.
Eine Beratungsunterstützung im Vergabeprozess oder im Rahmen der Projektumsetzung ist nicht möglich.
Gefördert werden Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Thüringen. Das Beratungsangebot ist zunächst auf 50 Projekte begrenzt und kann einmal pro Kommune in Anspruch genommen werden.
Die angebotenen Beratungsleistungen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Beratungsumfang wird projektindividuell festgelegt (inbegriffen sind max. drei Vor-Ort-Termine pro Projekt).