KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Hinweis

Mit Richtlinienänderung 2024 ist die Maßnahme B6 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ aus der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 (FR ILE/REVIT ab 2023) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt.

Die Förderanträge können laufend über das TAB-Förderprotal gestellt werden.

Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert.

Förderprogrammdetails

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte

  • Bauten und bauliche Anlagen
  • Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
  • EDV-Ausstattung

Aufwendungen für Beratungs- und Planungsdienstleistungen

Bewilligungsstelle:

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.

Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.

Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Eigenständige Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitern, Jahresumsatz < 2 Mio. EUR), welche mit Ihren Vorhaben die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung unterstützen.

Nicht gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.

Zudem erfolgt die Förderung nur in ländlich geprägten Orten (ausgenommen sind Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera), welche einen Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe nachweisen können. Bei Gütern und Dienstleistungen, welche nicht am Sitz der Betriebsstätte angeboten werden, gelten die genannten Regelungen für den Ort der Bereitstellung

45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben

    Der Gesamtwert der in einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR, bezogen auf die letzten 3 Jahre, nicht übersteigen.

    Häufig gestellte Fragen & Antworten

    Finanziert durch

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    Downloads

    Richtlinie

    KLUG: Richtlinie pdf 452 KB
    KLUG: Leitfaden pdf 477.3 KB

    weitere Formulare und Hinweise

    KLUG: Beraterübersicht pdf 556.2 KB
    Merkblatt GAK pdf 427.8 KB
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