Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte
- Bauten und bauliche Anlagen
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
- EDV-Ausstattung
Aufwendungen für Beratungs- und Planungsdienstleistungen
Bewilligungsstelle:
Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.
Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.
Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.
Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt
Eigenständige Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitern, Jahresumsatz < 2 Mio. EUR), welche mit Ihren Vorhaben die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Nicht gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.
Zudem erfolgt die Förderung nur in ländlich geprägten Orten (ausgenommen sind Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera), welche einen Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe nachweisen können. Bei Gütern und Dienstleistungen, welche nicht am Sitz der Betriebsstätte angeboten werden, gelten die genannten Regelungen für den Ort der Bereitstellung
45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
Der Gesamtwert der in einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR, bezogen auf die letzten 3 Jahre, nicht übersteigen.