Klimaschutz - Sonderprogramm (Zuweisungen für Gemeinden, Städte und Landkreise 2021)

Hinweis

Der Verwendungsnachweis für die Zuweisung im Klimaschutz – Sonderprogramm ist ausschließlich elektronisch über das Förderportal einzureichen. Ein Ansichtsexemplar der Richtlinie steht Ihnen unter Downloads bereit.

Vor Einreichung des Verwendungsnachweises sind die hierfür notwendigen Schritte sowie die Vorhabensnummer, unter der der VWN einzureichen ist, per E-Mail an umwelt@aufbaubank.de abzufragen. 

Um Investitionen in den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, weist der Freistaat auf Grundlage einer Richtlinie an die Kommunen Mittel für den Klimaschutz zu. Die Mittel können für verschiedene Klimaschutz-Investitionen verwendet werden, auch als Eigenmittel für andere Förderprogramme (u. a. Klima Invest, Bundesförderung zum Klimaschutz). Eine Positivliste für mögliche Klimaschutzmaßnahmen findet sich in der Richtlinie, aber auch auf der Homepage des Thüringer Umweltministeriums.

Die Richtlinie finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite im Downloadbereich.

Förderprogrammdetails

Gefördert werden investive Maßnahmen für Klimaschutz. Diese umfassen u.a. folgende Maßnahmen:

  • konzeptionelle Vorarbeiten inklusive Planung und Bürgerbeteiligung für investive Klimaschutzmaßnahmen (wie die Folgenden),
  • Erweiterung der Kapazitäten erneuerbarer Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie, Bioenergie, Geothermie),
  • energetische Sanierung von Gebäuden inklusive Wärmeschutz, Wärmerückgewinnung, Beleuchtung, (Server-)Kühlung mit Umweltkälte, Gebäudeautomation,
  • Mehrkosten bei Baumaßnahmen für höhere energetische Standards und für den Einsatz klimaschonender Materialien und Techniken (z. B. Holz- und recycelte Werkstoffe),
  • Wärmenetze mit Wärmebereitstellung überwiegend durch erneuerbare Energien und Digitalisierung von Wärmenetzen inklusive Hausanschlussstationen zur Effizienzsteigerung,
  • energetische Modernisierung von Straßenbeleuchtung,
  • energetische Sanierung von Infrastruktur (z. B. Wasser- und Abwassertechnik),
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs (Radwegebau, Abstellanlagen, Lademöglichkeiten) sowie des ÖPNV als auch zur Erhöhung der Auslastung der einzelnen Verkehrsarten,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verknüpfung der Verkehrsarten bzw. Schaffung von Mobilitätsstationen zur Verknüpfung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (z. B. Carsharing oder Fahrradverleih-Stationen),
  • klimaverträgliche Mobilität in der Verwaltung (Fahrräder, E-Fahrzeuge, Ladetechnik, Technik zur Verwaltung von Fahrzeugpools und optimiertem Fahrzeugeinsatz),
  • Mehrkosten bei der Beschaffung klimaverträglicher Produkte (z. B. jeweils höchste Effizienzstufe, Blauer Engel, Mehrwegprodukte), u. a.

Die Förderrichtlinie enthält eine Positiv-Liste von Maßnahmen, für die die Mittel verwendet werden dürfen. Abweichungen sind jedoch möglich, wenn die Gemeinden und Landkreise abweichend von der umfangreichen Liste andere Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen. Es wird auf die Richtlinie verwiesen.

  • Gemeinden, Städte und Landkreise des Freistaates Thüringen.

Für Klimaschutzmaßnahmen stehen den Gemeinden und Landkreisen einwohnerbezogene Maximalbeträge zur Verfügung, die über eine Bedarfsmeldung angemeldet werden müssen. Der Maximalwert orientiert sich an 3 Euro pro Einwohner für Gemeindeaufgaben und 2,40 Euro pro Einwohner für Landkreisaufgaben. Dazu war eine entsprechende Bedarfsmeldung bis 31.08.2021 an das Thüringer Umweltministerium vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Abgabe der Bedarfsmeldung am 31.08.2021 endete. Die Überweisung der Mittel erfolgte am 11.11.2021.

Häufige Fragen & Antworten zum Klimaschutz-Sonderprogramm

So funktioniert die Freischaltung im Portal:

1
Schritt 1 - Vorhaben freischalten

Schritt 1 - Vorhaben freischalten

Unter dem Punkt „neues Vorhaben anlegen“ nutzen Sie die Option "bewilligtes Vorhaben freischalten", um Ihre Daten und Ihre Vorhabensnummer einzutragen.

zum Förderportal
2
Antrag per Post senden (Icon mit einem Briefumschlag)

Schritt 2 - Bestätigungsmail abwarten

Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen hinterlegte Mail-Adresse.

3
Brief (Icon)

Schritt 3 - Prüfcode erhalten

Nach ca. drei Werktagen erhalten Sie postalisch den Prüfcode.

4
Antrag ausfüllen (Icon mit einer stilisierten Figur am Laptop)

Schritt 4 - Prüfcode eingeben

Nachdem Sie sich im Förderportal eingeloggt haben, geben Sie den Prüfcode in dem Punkt "Meine Aufgaben" unter „Kunde gibt Prüfcode ein“ an.

5
Registrierung (Icon)

Schritt 5 - Freischaltung abwarten

In den folgenden Werktagen erhalten Sie eine E-Mail zur erfolgreichen Freischaltung. Anschließend erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Aufforderung, den Verwendungsnachweis einzureichen.

6
Anlagen beachten (Icon mit zwei Dokumentenblättern)

Schritt 6 - Verwendungsnachweis einreichen

Nach dem Login im Förderportal kann der Verwendungsnachweis unter "Meine Aufgaben" eingereicht werden.

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