Der Meisterbonus stellt eine finanzielle Anerkennung für erfolgreich abgelegte Prüfungen dar und ist somit Anreiz, sich beruflich fortzubilden. Der Meisterbonus soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen.
Ausgezeichnet werden:
- Absolvent*innen, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 oder 7 bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben. Die Abschlüsse sind Anlage der Richtlinie.
Hinweis:
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses für den Meisterbonus darf nicht vor dem 01.01.2023 liegen und nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Zuwendungsempfängerinnen sind die Industrie- und Handelskammern in Thüringen, die den „Meisterbonus“ zur Prämierung an die erfolgreichen Absolvent*innen weiterleiten.
Die Höhe des Meisterbonus beträgt einmalig 1.000,00 EUR pro Absolvent*in.