Ziel der Förderung ist es, für Handwerksmeister, Industriemeister, Gärtnermeister der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) sowie Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu schaffen, um den Bestand von Unternehmen im gewerblichen Bereich in Thüringen zu erhalten bzw. zu steigern.
Gefördert werden:
1. Meistergründungsprämie:
- Die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen als selbständige und tragfähige Vollexistenz durch Meister bzw. Gleichgestellte wie folgt:
- Handwerksmeister in einem Handwerk nach Anlage A oder B der HwO
- Absolventen von Fort- und Weiterbildungsprüfungen bei einer HWK mit DQR-Niveau 6 oder 7 (vgl. Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse)
- Absolventen von Fort- und Weiterbildungsprüfungen bei einer IHK bzw. dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit DQR-Niveau 6 oder 7 ab dem 01.01.2026 (vgl. Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse)
- Absolventen mit Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit festgestellt worden ist (Berufsqualifikationen, die nicht in der Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse enthalten sind)
- Personen mit Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO sowie Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Unter Unternehmensübernahme ist die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmensgeschicke von einem oder mehreren abtretenden Unternehmern auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer (Meister bzw. Gleichgestellter), zu verstehen.
- Eine tätige Beteiligung liegt vor, wenn der Meister bzw. der Gleichgestellte mit mindestens 25,1 % am Unternehmen beteiligt ist und der Meister bzw. der Gleichgestellte zum Geschäftsführer bestellt worden ist.
2. Ausbildungsprämie:
Voraussetzungen:
1. Meistergründungsprämie:
- Vor der Gewährung der Meistergründungsprämie hat der Antragsteller eine qualifizierte Beratung zu dem Existenzgründungs-, Unternehmensübernahme- bzw. Beteiligungskonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, in Anspruch zu nehmen.
2. Ausbildungsprämie:
Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes in Vollzeit oder als Teilzeitberufsausbildungsplatz i.S. des § 27b Abs. 1 Satz 2 HwO bzw. § 7a Abs. 1 Satz 3 BBiG für mindestens 24 Monate
Antragstellung innerhalb von drei Jahren nach Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung an einem Unternehmen in Thüringen gem. Ziffer 2.1 der Richtlinie (Festlegungen, was gem. Richtlinie unter Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung verstanden wird; ein vorheriger Antrag auf bzw. eine Bewilligung der Meistergründungsprämie ist jedoch nicht erforderlich)
Förderfähige Ausgaben
1. Meistergründungsprämie:
- Alle Aufwendungen im Vorhabenszeitraum, welche zur Gründung/ Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen beitragen und den Gründer entlasten, sind förderfähig.
- Hierunter fallen die Aufwendungen, die unter „Personalaufwand“ und „sonstige betriebliche Aufwendungen“ Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung sind sowie Investitionen ins Anlagevermögen, die bis zum Zeitpunkt des Abrufes angefallen sind.
- Keine Berücksichtigung finden die Positionen „Materialaufwand“ und „Abschreibungen“ der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Ausgaben im Zusammenhang mit dem Meisterabschluss/gleichwertigem Abschluss.
- Bei Übernahmen und tätigen Beteiligungen sind u.a. auch die Kosten aufgrund Übernahme (z.B. Anteilskäufe), Kaufpreis für das Unternehmen usw. förderfähig.
- Wirtschaftsgüter und andere Ausgaben, welche bereits in anderen Förderprogrammen bezuschusst wurden, sind nicht berücksichtigungsfähig.
- Förderfähig ist die an den Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung.
2. Ausbildungsprämie:
- Förderfähig ist die an den Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung.
Unternehmen bzw. Unternehmen in Gründung mit Sitz in Thüringen
- nach Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung sowie Gleichgestellter,
- die bei einer IHK in Thüringen Mitglied sind oder
- in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbaus (GaLaBau) mit ihrem Sitz in Thüringen beim zuständigen Gewerbeamt eingetragen sind.
Meistergründungsprämie: einmalig 10.000,00 EUR
Ausbildungsprämie: einmalig 2.500,00 EUR
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Meistergründungsprämie u.a. einzureichen:
- Nachweis über die bestandene Meisterprüfung bzw. über die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung nach dem BBiG bzw. ThürAPOFA mit DQR-Niveau 6 oder 7 bei einer IHK oder nach der HwO bei einer HWK bzw. dem TLLLR
oder - Bescheid zur Erteilung der Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO bzw. zur Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Kopie
oder - Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung
- Anlage „De-minimis-Erklärung“
- Anlage „Ergänzung zum Antrag“
- Beratungsbescheinigung gem. Ziffer 7.1.1.1 der Richtlinie
- ggf. gültiger Aufenthaltstitel.
- Gewerbeanmeldung
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Ausbildungsprämie u.a. einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis, dass Antragstellung innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung an einem Unternehmen in Thüringen gem. Ziffer 2.1 der Richtlinie erfolgt
- im Falle einer tätigen Beteiligung: Gesellschaftsvertrag zum Nachweis über die Firmenanteile und der Bestellung zum Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften;
- bei Unternehmensübernahme: vertragliche Grundlage für die Unternehmensübernahme
- Anlage „De-minimis-Erklärung“
- Anlage „Ergänzung zum Antrag“