Mit den Fördermöglichkeiten werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer bzw. emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen unterstützt und Zuwendungen für:
- Machbarkeitsstudien zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
- daraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere
- Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge u.a.
- Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV,
- Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV,
- Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV,
- Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
- Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV;
- kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs)
gewährt.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den Fördergrundsätzen. Diese finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG
Für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Anteilsfinanzierung möglich.
Für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 % ebenfalls als Anteilsfinanzierung möglich.
Für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/ SUMPs sind Förderungen von bis zu 70 % über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.