Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Hinweis

Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Eine Antragstellung ist daher zurzeit nicht möglich. Sobald die Neufassung der Richtlinie in Kraft getreten ist, werden Sie auf dieser Seite darüber informiert.

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.

Förderprogrammdetails

Mit den Fördermöglichkeiten werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer bzw. emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen unterstützt und Zuwendungen für:

  • Machbarkeitsstudien zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
  • daraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere
    • Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge u.a.
      • Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV,
      • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV,
      • Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
    • Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV;
  • kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs)

gewährt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den Fördergrundsätzen. Diese finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.

Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG

Für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Anteilsfinanzierung möglich.

Für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 % ebenfalls als Anteilsfinanzierung möglich.

Für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/ SUMPs sind Förderungen von bis zu 70 % über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.

Schritt für Schritt-Anleitungen zum Programm

In den drei folgenden Videos des Thüringer Umweltministeriums erhalten Sie weiterführende Informationen zum Förderprogramm:

Bei Fragen hinsichtlich der Klimaverträglichkeitsprüfung wenden Sie sich bitte an
Herrn Rico Hofmann
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
Tel: 0361 5603-294
E-mail: rico.hofmann@thega.de

Bitte beachten Sie: Die Links führen zur Videoplattform YouTube.

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Anlagen zum Antrag nur für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte

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