Förderung für Kleinkläranlagen in Thüringen
Sie sind Grundstückseigentümer*in/ Erbbauberechtigter*e eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks und planen den
Ersatzbau oder die Nachrüstung Ihrer Kleinkläranlage? Dann nutzen Sie Zuschüsse aus dem Programm zur "Förderung von Kleinkläranlagen". Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Auch Beratungs- und Organisationsleistungen können gefördert werden.
Kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung können ebenfalls Zuschüsse für den Neubau kommunaler Kleinkläranlagen erhalten.
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
---|---|---|
|
|
|
|
|
|
- Bei der Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung wird der Zuschuss für die Gruppenkleinkläranlagen um 10 Prozent erhöht.