Förderung für Kleinkläranlagen in Thüringen

Sie sind Grundstückseigentümer*in/ Erbbauberechtigter*e eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks und planen den Ersatzbau oder die Nachrüstung Ihrer Kleinkläranlage? Dann nutzen Sie Zuschüsse aus dem Programm zur "Förderung von Kleinkläranlagen". Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Auch Beratungs- und Organisationsleistungen können gefördert werden. 

Kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung können ebenfalls Zuschüsse für den Neubau kommunaler Kleinkläranlagen erhalten.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • private Haushalte
  • Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen
  • Zuschuss für Nachrüstung ab 1.500 Euro
  • Zuschuss für Ersatzneubau ab 3.000 Euro
  • kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
  • Neubau von Gruppenkleinkläranlagen und Kanälen im öffentlichen Raum

  • Beratungs- und Organisationsleistungen
  • Zuschüsse nach Ausbaugröße und 300,00 EUR je lfd. m Schmutzwasserkanal im öffentlichen Raum

  • 150 Euro je Anlage
  • Bei der Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung wird der Zuschuss für die Gruppenkleinkläranlagen um 10 Prozent erhöht.

Hier geht es zum Programm

Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen

Wichtig: Als private Bauherr*in reichen Sie Ihre Anträge bei den kommunalen Aufgabenträger*innen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein.

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Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt die Thüringer Aufbaubank Sie bei der Errichtung von Wasserversorgungsanlagen. Egal ob Brunnen, Fassungsanlagen oder Anlagen zum Anschluss an die Fernwasserversorgung.

Die Förderung umfasst hierbei unter anderem die Ausgaben für Bauleistungen (netto) für die trinkwassertechnischen Anlagen am Investitionsstandort sowie die Beratungs- und Planungsleistungen. Der Fördersatz beträgt zwischen 50 und 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

zum Programm
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