Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Hinweis

Eine Antragstellung im Programm ENL ist nur nach einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerbsverfahren möglich.

Wettbewerbsbeiträge für Vorhaben mit Beginn im Jahr 2025 können bis spätestens 1. September 2024 bei der TAB als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das TAB-Portal ist hierfür nun geöffnet. Für Vorhaben der Fördergegenstände 2.1 – 2.4 erfolgt die Einreichung über https://eler.aufbaubank.de/, für die Fördergegenstände 2.5 / 2.6 über https://thueringer-foerderportal.eu/.

Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge (z. B. Aufbau des Erläuterungsberichtes, einzureichende Unterlagen usw.).

Im EFRE stehen zur Neubewilligung in 2025 voraussichtlich rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sind rund 1,2 Mio. Euro für 2025 und 2,5 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen.

Im ELER stehen in 2025 voraussichtlich rund 6,3 Mio. Euro zur Neubewilligung von Vorhaben nach 2.1 bis 2.3 der ENL 2023-Richtlinie zur Verfügung. Dabei sind 0,95 Mio. Euro für 2025 und rund 5,4 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen.

Für Vorhaben nach 2.4 der ENL 2023-Richtlinie findet ein separates Ranking und Auswahlverfahren statt. Hierfür sind zusätzlich insgesamt 750.000 Euro vorgesehen.

Die Übersicht zu den zur Verfügung stehenden Mitteln finden Sie auch im Downloadbereich.

Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich. 

Förderprogrammdetails

Gefördert werden können im Teil ELER:

  • Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen;
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen;
  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -Information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten;
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien.

    Gefördert werden können im Teil EFRE:

    • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Maßnahmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht. Das Vorhaben muss zudem einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
    • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt des Vorhabens in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt

    Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

    Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.

    Die Höhe der Förderung beträgt:

    • 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
    • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,
    • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
    • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.

    Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtausgaben 25.000 Euro nicht unterschreiten.

    Thüringen-Natur

    Gemeinnützige Vereine und Organisationen können mit unserem Programm „Thüringen-Natur“ bis zu 80 Prozent des bewilligten Zuschusses, maximal 750.000 Euro vorfinanzieren.

    Informationen zum Thüringen-Natur-Darlehen finden Sie in unserem Informationsblatt, der Antrag steht als Download zur Verfügung.

    Jetzt Antrag herunterladen

    Den Zinssatz für das Darlehen können Sie dem Konditionentableau entnehmen.
    Der Zinssatz für das Darlehen wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt.

    Hinweis zu den Downloads

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    Downloads

    Richtlinie / Anwendungshinweise

    ENL - Richtlinie ENL 2023 pdf 152.6 KB
    ENL - Anwendungshinweise pdf 712.7 KB
    ENL - Liste Arten-Biotope pdf 168.1 KB

    Wettbewerbsverfahren / Projektskizzen

    ENL - geplante Haushaltsmittel 2025 pdf 61.6 KB

    Ergänzende Regelungen bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem EFRE

    Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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