LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die neue Förderperiode 2023 – 2027 hat begonnen.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZFL) starten wir in dieser Förderperiode mit einem Ideenwettbewerb zum Thema:
„Landwirtschaft und Naturschutz im Dialog – Thüringer Netzwerk Biodiversität (ThüNeB)“
Ihre Bewerbung können Sie bis zum 17.06.2024 bei uns einreichen. Nutzen Sie dazu bitte die Unterlagen in unserem Downloadbereich.
Für die Förderanträge in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2024.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Merkblatt zum Antrag.
Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.
Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen von Innovationsprojekten bei der Thüringer Aufbaubank ist der 31.01.2025.
Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.
ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.