Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

umfasst i. d. R. den Zeitraum von 36 bzw. 60 Monaten mit Beginn der Gründungsinvestition. Unternehmen, die erstmalig einen Gewerbebetrieb anmelden und nicht im Mehrheitsbesitz eines oder mehrerer selbstständiger Unternehmer oder Unternehmen stehen, gelten als Neugründung.

Das Zuschlagsystem der GRW-Förderung setzt sich für Bewilligungen im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2017 aus 5 Zuschlägen zusammen. Die Kriterien der Zuschläge sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen es dem Land zielgerichtet zu fördern.
Die Ermittlung möglicher Zuschläge für produzierende Unternehmen / Dienstleister erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs.

Im Einzelnen fließen dabei folgende Kriterien in die Bewertung ein:

Zuschlag Was wird bewertet?
Weiterqualifikation der Mitarbeiter Wie hoch ist der Prozentsatz der im Zeitraum von der Antragstellung bis zum Ende des Überwachungszeitraumes qualifizierten Mitarbeiter in der zu fördernden Betriebsstätte? Anerkannt werden Abschlüsse entsprechend dem Niveau 6 des DQR oder höher.





Externer Link:


http://www.dqr.de/
Ökologische Nachhaltigkeit Besteht eine Zertifizierung für die zu fördernde Betriebsstätte bzw. wird diese angestrebt?
Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Gab es in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung bzw. gibt bis zum Ende der Zweckbindungsfrist vom Bund, Land oder der EU bewilligte FuE-Projekte oder Patentanmeldungen? 



Ist bis zum Investitionsende eine eigenständige FuE-Organisationseinheit in der Betriebsstätte vorhanden? 



Ist der Antragsteller Mitglied in einem in Thüringen bestehenden Cluster/ Netzwerk, in dem Universitäten/ Fachhochschulen/ Forschungseinrichtungen vertreten sind oder Mitglied eines innovationsorientierten Verbandes? Oder tritt er diesem bis zum Investitionsende bei?
Vereinbarkeit Familie und Beruf Ist der Arbeitgeber im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zertifiziert?

Unterstützt das Unternehmen die Beschäftigten für Kinderbetreuung oder Betreuungseinrichtungen?

Ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Leitbild des Unternehmens verbindlich verankert bzw. gibt es eine Vereinbarung mit den Beschäftigten hierzu?

Exportanteil vom Umsatz Wie hoch wird der Exportanteil am Umsatz der Betriebsstätte im 3., 4. und 5. Jahr nach Investitionsende sein?

Für jedes Zuschlagskriterium können jeweils 1% bis 3%-Punkte als Zuschlag vergeben werden. Der maximale Zuschlag für ein Investitionsvorhaben kann somit 15% auf die Basisförderung betragen und ist davon abhängig, inwieweit das Unternehmen die einzelnen Kriterien erfüllt. Darüber hinaus müssen die Subventionswertobergrenzen eingehalten werden.

Die Ermittlung möglicher Zuschläge für den Tourismus/Fremdenverkehr erfolgt für Bewilligungen im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2017 anhand eines Kriterienkatalogs: Leitfaden für die Ermittlung möglicher Zuschläge

Im Einzelnen fließen dabei folgende Kriterien und Merkmale in die Bewertung ein:

Zuschlagssystem Tourismus
Zuschlag Was wird bewertet?
Weiterqualifikation der Mitarbeiter Wie viele Tage pro Jahr werden alle Mitarbeiter der zu fördernden Betriebsstätte jeweils im Überwachungszeitraum weitergebildet?
Barrierefreiheit Wie viele Zimmer sind in welchen Kategorien (E oder B) barrierefrei?






Externer Link: http://www.gastgewerbe-netzwerk.de/leistungsangebot/barrierefreier-tourismus/
Zusammenarbeit / Kooperation Besteht spätestens ab Investitionsende eine Premiumpartnerschaft mit der TTG, ein THÜRIS-Vertrag oder eine Mitgliedschaft in einer regionalen Marketingorganisation?
Qualität Ist die zu fördernde Betriebsstätte in Q1, Q2 oder Q3 der Initiative ServiceQualität eingestuft bzw. ist eine Einstufung geplant?


Externer Link: http://www.q-th.de/initiative/inhalte/





Besteht eine Zertifizierung nach ISO 9001 / EFQM oder ist eine Zertifizierung geplant?
Kategorie Erhält die zu fördernde Betriebsstätte nach Abschluss der Investition einen zusätzlichen Stern oder den Grad „Superior“ (ab 3 Sterne Basis)?
Verfügt die zu fördernde Betriebsstätte über mindesten 3 oder 4 Sterne?

Externer Link: http://www.gastgewerbe-service.de/klassifizierungen/

Für jedes Zuschlagskriterium können jeweils 1% bis 3%-Punkte als Zuschlag vergeben werden. Der maximale Zuschlag für ein Investitionsvorhaben kann somit 15% auf die Basisförderung betragen und ist davon abhängig, inwieweit das Unternehmen die einzelnen Kriterien erfüllt. Darüber hinaus müssen die Subventionswertobergrenzen eingehalten werden.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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