Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag wird im Falle einer Rückforderung eines Zuschusses die Mithaftung geregelt

drückt den Wert der zulässigen öffentlichen Hilfen in Prozent der gesamten Investitionskosten aus. Setzt sich aus allen für ein Investitionsvorhaben aus öffentlichen Mitteln gewährten Zuschüssen, Zulagen bzw. Darlehen oder ähnlichen direkten Finanzhilfen zusammen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Finanzierungsplanes durch die antragsbearbeitende Stelle. Der Subventionswert darf die im Förderprogramm festgelegten Höchstsätze nicht überschreiten, andernfalls werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

Soloselbständige sind Einzelunternehmer*innen, Angehörige freier Berufe oder eingetragene Kaufleute ohne weitere Beschäftigte. Sie sind somit alleinig für ihr Unternehmen tätig.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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