Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

auch Bewilligungsbescheid genannt, ist ein rechtsverbindlicher Bescheid zur Gewährung von Zuschüssen unter bestimmten Bedingungen. Ein Rückforderungsanspruch (siehe Haftung) besteht, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

für Zuwendungen wird eine Zweckbindungsfrist festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen garantiert sein.

Über einen Zuschuss wird in der Regel anteilig ein Projekt oder eine Investition gefördert. Beantragt wird in der Regel direkt bei dem zuständigen Förderinstitut. Je nach Förderprogramm müssen Hausbank oder Steuerberater bestätigen, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Staat will so verhindern, dass Investitionsruinen entstehen.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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