Kleines Lexikon der Förderpraxis
Glossar
ist das Einstehen für Verbindlichkeiten. Der Zuwendungsempfänger und i. d. R. die Gesellschafter haften persönlich für die zweckgerechte Verwendung des Investitionszuschusses entsprechend der Bedingungen des Zuwendungsbescheides, einschließlich der Bedingungen lt. Anlagen zum Zuwendungsbescheid.