Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

1.
KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben und die nicht zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Siehe Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003).

2.
KMU – Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003).

3.
KMU – Informationsblatt einschließlich

  • Anlage 1 Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen zur Feststellung des Unternehmenstypus
  • Anlage 2 Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen und/oder Partnerunternehmen

4.
KMU – Anlage zum Antrag „Angaben zum Unternehmen“ (KMU-Bewertung)

5.
KMU – Berechnungsbogen „Ergänzende Angaben zur KMU-Bewertung“ einschließlich

  • Anlage 1 zum Berechnungsbogen KMU – verbundene Unternehmen
  • Anlage 2 zum Berechnungsbogen KMU – Partnerunternehmen

Die Kleinbeihilfen sind Beihilfen nach der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", die auf Grundlage des "Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19" (ABI. der EU C/91 I vom 24.03.2020) von der Europäischen Kommission für Deutschland genehmigt wurden. (Entscheidung der Kommission SA.56790(2020/N) vom 24.03.2020).

Nach der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" dürfen alle dem Unternehmen im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 31.12.2020 gewährten Kleinbeihilfen den maximal zulässigen Höchstbetrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 120.000 Euro. Für Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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